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5 Promille der Einkommenssteuer für die Vereinskapelle Gossensaß

Das staatliche Finanzgesetz räumt den Steuerzahlern die Möglichkeit ein, fünf Promille der geschuldeten Einkommenssteuer (IRPEF) einem Volontariatsverein (ONLUS) zukommen zu lassen, in unserem Fall die Vereinskapelle Gossensaß.

Dadurch erhöht sich nicht die zu bezahlende Steuer, sondern es werden einfach 5 Promille des geschuldeten Steuerbetrages an die Vereinskapelle Gossensaß überwiesen.

Unterstützen Sie die Vereinskapelle Gossensaß, indem Sie im vorgesehenen Feld Ihrer Steuererklärung (Mod. 730) unsere

Steuernummer 8 1 0 0 8 2 1 0 2 1 3

eintragen und Ihre Unterschrift daruntersetzen.

Sind Sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu verfassen, können Sie die 5 Promille auch mit dem Mod. CUD zuweisen. Füllen Sie die Felder auf der letzten Seite des CUD aus und geben Sie eine Kopie bei der Post ab.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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